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Tipps+Links

 

Auf dieser Seite wollen wir unseren Patienten einige Tipps, Anregungen und interressante Links (Hinweise auf Internetseiten) rund um das Thema Gesund-
heit geben, gegebenenfalls aber auch Informationen, die (von Krankenkassen
und Politik gewollte) Veränderungen unserer Praxis betreffen.

Sehr gute, auch für "medizinische Laien" verständliche Erläuterungen zu Krankheiten, Therapie und medizinischen Fachbegriffen findet man z.B.
unter
www.netdoktor.de. Nützliche Tipps, unter anderem zu den Themen Diabetes mellitus, Ernährung, Gewichtsabnahme, Hypertonie und
Impfungen (Kinder, Erwachsene) findet man auf der Internetseite des Saarländischen Hausärzteverbandes www.hausarzt-saar.de.

Anregungen zu Sport und Gesundheit, aber auch Alltagstipps bietet der Deutsche Sportbund auf seiner Internetseite www.sportprogesundheit.de.
Altbewährte
Hausmittel lassen sich zum Beispiel unter www.eltern.de oder www.almeda.de nachlesen. Eine Vielzahl von saarländischen Selbsthilfe- gruppen bieten Unterstützung für chronisch Erkrankte und deren Angehörige auch im Internet an.

Hinweise zur Organspende finden sich beim Arbeitskreis Organspende, www.akos.de, Informationen zu Patientenverfügungen unter www.patientenverfuegung.de.

Diese Links sollen nur eine Anregung sein, sich im Internet weiter mit Ihrer
Gesundheit zu beschäftigen, zur individuellen Beratung und/oder für spezielle
Fragestellungen steht Ihnen unser Team zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.

Haftungsausschlußerklärung
Die unter der URL www.gemeinschaftspraxis-oberkirchen.de angebotenen Links sind interessante und informative Wegweiser für unsere Patienten bzw. für die Besucher unserer Seiten. Für die Inhalte der gelinkten Seiten können wir allerdings keine Verantwortung übernehmen. Sollten Sie herausfinden, dass eine gelinkte Seite gar nicht mehr existiert oder sich Inhalte, die Anlaß zur Kritik geben, darauf befinden, so senden Sie uns bitte eine E-Mail.

 

 

Ärgerliches.....


Aktueller Stand betreffend Praxisgebühr (besser müßte ei-
gentlich Krankenkassengebühr heißen) Ende November 2003

An dieser Stelle kann zu diesem umfangreichen, komplexen Thema nur ein grober Überblick gegeben werden.
Die Versicherten sind verpflichtet vor jeder Inanspruchnahme eines
die Krankenversichtenkarte vorzulegen.

Zur Zahlung der Praxisgebühr von 10 Euro im Kalendervierteljahr sind
gesetzlich verpflichtet:
   
-gesetzlich Krankenversicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben vor
     jeder ersten Inanspruchnahme eines Vertragsarztes. Der Vertragsarzt hat
    dem Versicherten über die geleistete Praxisgebühr eine Quittung auszu-
   
stellen.
Die Zahlung der Praxisgebühr entfällt:
  
-für gesetzlich Krankenversicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
   -bei Vorlage einer Überweisung aus dem selben Kalendervierteljahr (z.B. bei
    Vorlage einer vom Hausarzt ausgestellten Überweisung beim entsprechenden
    Facharzt).
   -beim ausschließlichen Aufsuchen eines Vertragsarztes zur Schutzimpfung.
   -bei Vorlage eines aktuellen, mit Gültigkeitszeitraum versehenen Befreiungs-       ausweises der Krankenkasse.
   -bei der ausschließlichen Inanspruchnahme des Vertragsarztes wegen Vor-
    sorge- und Früherkennungsmaßnahmen sowie im Rahmen der Schwangeren-
    vorsorge.
Der Vertragsarzt ist berechtigt, die Behandlung eines Versicherten, der
das 18. Lebensjahr vollendet hat, abzulehnen, wenn dieser nicht vor der Behandlung die Krankenversicherungskarte vorlegt als auch in den be- stimmten Fällen eine Zuzahlung von 10 Euro leistet.
Dies gilt nicht bei
akuter Behandlungsbedürftigkeit (Notfall wie z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Ver-
kehrsunfall), hier kann die gesetzlich vorgesehene Zuzahlung auch nachträglich erfolgen bzw. vom Vertragsarzt erhoben werden.

 

 

 

 

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